Leider reichen die Kapazitäten unseres Tierheims nicht aus, um Wildtiere adäquat zu versorgen.
Was ist bei der Aufnahme von Wildtieren erlaubt?
Alle Tiere unterliegen dem Tierschutzrecht und je nach Art auch dem Jagd- und/ oder Naturschutzrecht.
Wildtiere – also Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben – gehören niemandem und dürfen nicht in Besitz genommen werden. Man darf aber verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere müssen sofort freigelassen werden, sobald sie sich wieder selbständig erhalten können.
Wenn Sie verletzte, tote oder verwaiste Wildtiere (wie Wildkaninchen, Wildenten und -gänse oder Greifvögel) an sich nehmen, die dem Jagdrecht unterliegen, müssen Sie dies der Jagdbehörde oder der Polizei melden. Ansonsten machen Sie sich der Wilderei strafbar.
Stellen Sie sich selbst die Frage, ob es sinnvoll ist ein Wildtier aufzunehmen und ihm zu helfen, oder ob es nicht besser der Natur überlassen wird. Verletzungen, Krankheiten, natürliche Auslese sowie der Tod gehören zum Kreislauf des Lebens!
Vor allem Jungtiere werden meist weiter von den Elterntieren versorgt. Nur verwaisten und verletzten Wildtieren sollte geholfen werden.
Das Eingreifen von Menschen bedeutet für das Wildtier meistens den Beginn eines langen Leidensweges. Denn Wildtiere sind nicht an Menschen, geschlossene Räume oder Gehege gewöhnt. Sie sind nicht zahm. Enger Kontakt zu Menschen, intensive Behandlung und Pflege bedeuten für sie intensiven Stress und Leiden!
Sie finden ein vermeintlich hilfsbedürftiges Wildtier und wollen ihm helfen? Aber wie können Sie dem Tier am besten helfen?
Hier haben wir einige Tipps zum richtigen Verhalten und die wichtigsten Adressen für eine tierärztliche Behandlung oder auch eine fachkundige Pflege zusammengestellt.
Was ist erlaubt?
Nicht jedes Tier braucht Hilfe – wenn aber doch, dann die Richtige!
Für folgende Tiere haben wir Spezialisten, die Ihnen Tipps geben oder ggfs. Tiere aufnehmen können:
Wildvögel
https://www.nabu-vogelschutzzentrum.de/vogelpflege/vogel-gefunden-was-tun/
https://wp.wildvogelhilfe.org/
Facebook-Gruppe "Wildvogelhilfe-Notfälle"
Stadttauben
ARGE Stadttauben: 0043 664 579 3600
Schwalben/Mauersegler
0049 178 132 1868 (bitte Kontaktaufnahme per Whatsapp oder SMS)
https://www.mauerseglerstarthilfe.com
Eichhörnchen
0043 650 727 4355
https://eichhoernchenhilfesalzburg.at/
weitere Infos: https://www.eichhoernchen-notruf.com/erste-hilfe/die-10-wichtigsten-schritte/
Junge Eichhörnchen benötigen Wärme. Kontrollieren Sie die Fundstelle und die nähere Umgebung auf weitere Jungtiere. Sollte das Tier warm und unverletzt sein, setzen Sie es bitte wieder auf den Boden. Beobachten Sie aus der Entfernung, ob die Mutter das Jungtier wieder holt.
Fledermäuse
0049 160 9280 9820
weitere Infos: https://www.lbv.de/ratgeber/tier-gefunden/fledermaus-gefunden/
Igel
Sabine Strobel, Freilassing: 0049 160 98797643
weitere Infos: https://www.pro-igel.de/
Igel sind Wildtiere. Wenn Sie einen Igel in ihrem Garten entdecken, gilt: Überwintern Sie keine gesunden, gut genährten Igel im Haus! Gesunde Tiere finden sich in der Natur bestens zurecht, auch im Winter. Nur verletzte, hilflose oder kranke Tiere dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen.
Hilfsbedürftig sind:
- verwaiste Igelsäuglinge (geschlossene Augen und Ohren, tagsüber außerhalb des Nestes),
- verletzte Igel,
- unterernährte Igel (unterernährte Igel sind wurstförmig, haben eingefallene Flanken und eine deutliche Einbuchtung hinter dem Kopf. Gesunde, wohlgenährte Igel sind birnenförmig: vorne schmal und hinten dick),
- kranke Igel (diese laufen oder liegen meist tagsüber herum, sind apathisch, mager und haben eingefallene Augen
- Jungigel, die Anfang November weniger als 500 Gramm wiegen,
- Igel, die nach Wintereinbruch noch aktiv sind (das heißt bei Dauerfrost und/oder Schnee, ebenfalls meist tagsüber unterwegs).
Eine Zufütterung im Frühjahr und Herbst hilft untergewichtigen Igeln schnell und wirksam. Als Igelfutter eignet sich am besten getreidefreies Katzennassfutter mit hohem Fleischanteil. Zum Trinken nur Wasser anbieten, keinesfalls Milch!
Für „jagbare“ Wildtiere (Rehe, Hasen, Greifvögel, Fasan usw.) ist der zuständige Förster oder die Polizei zuständig